UKGC stuft White-Label-Partnerschaften als Geldwäsche-Risiko ein

Die UK Gambling Commission hat in ihrer Risikobewertung für 2026 White-Label-Lizenzvereinbarungen als potenzielle Schwachstelle bei der Geldwäsche identifiziert. Die Aufsichtsbehörde wies darauf hin, dass die begrenzte Aufsicht über Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) in der gesamten Branche einer genaueren Prüfung bedarf.

Regulatorische Bewertung von Lizenzmodellen

Die jüngste Überprüfung der Kommission weist auf unzureichende Kontrollen kommerzieller Partnerschaften als mitverursachenden Faktor für die Gefährdung durch Finanzkriminalität hin. Das Dokument nennt explizit „unzureichende Prüfung von White-Label-Partnerschaften und B2B-Beziehungen“ als Schlüsselfaktor für das Risiko. Betreiber, die diese Modelle nutzen, agieren unter einer Drittanbieterlizenz und verfügen nicht über eine direkte regulatorische Genehmigung. Diese Struktur bedeutet, dass Compliance-Mängel auf Ebene des Lizenzgebers sich unmittelbar auf den White-Label-Anbieter auswirken.

Die Bewertung zeigt, dass die aktuelle Überwachung dieser kommerziellen Beziehungen unzureichend bleibt. Die Aufsichtsbehörde erwartet von den Betreibern die Implementierung robusterer Due-Diligence-Verfahren beim Abschluss oder der Aufrechterhaltung solcher Vereinbarungen. Eine verstärkte Überprüfung der Compliance der Partner wird erforderlich sein, um mit den aktualisierten Geldwäsche-Präventionsstandards in Einklang zu treten.

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